Wer wählen und gewählt werden durfte, war im Laufe der Zeit immer unterschiedlich. Wir nehmen euch mit auf eine Reise durch die Entwicklung des Wahlrechts für den Donaukiez.
Eric Friedewald

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1908 – Alte, weiße Männer mit viel Geld regieren Rixdorf
Bei Politikern aus der Kaiserzeit denken wohl viele Menschen an alte Männer mit Schnäuzer, Zigarre, Frack und Zylinder. Dieses Bild kommt nicht von ungefähr. Die Stadtverordnetenversammlung (heute BVV) von Rixdorf (später Neukölln) durfte nur von steuerpflichtigen Männern ab 25 Jahren gewählt werden.1 Frauen, junge Menschen, arme Menschen und Soldaten waren vom Wahlrecht ausgeschlossen. Somit waren nur ca. 15% der Neuköllner*innen wahlberechtigt. Und damit nicht genug: Die verbliebenen Wahlberechtigten wurden nach ihrem Steueraufkommen in drei Klassen eingeteilt. Wenige Reiche in den ersten beiden Klassen stellten nur 20 % der Wahlberechtigten.2 80% der Wahlberechtigten gehörten der dritten Klasse an. Jede Klasse wählte jedoch ein Drittel der Stadtverordneten, was die Wohlhabenden stark begünstigte und die SPD als Arbeiterpartei von der Macht fernhielt.
1918/20: Eine Revolution des Wahlrechts
In der Weimarer Republik wurde das Wahlrecht auch in Berlin revolutioniert. Das aktive Wahlalter wurde auf 20 Jahre gesenkt, Nicht-Steuerzahler und vor allem Frauen durften erstmals an den Wahlen teilnehmen.3 Das Dreiklassenwahlrecht wurde abgeschafft, jede Stimme zählte nun gleich viel. Weiterhin waren jedoch relevante Gruppen von der Wahl ausgeschlossen: Menschen in Haft (sogar Untersuchungshäftlinge) oder in Heil- und Pflegeanstalten konnten nicht wählen. Aktive Soldaten waren ebenfalls vom Wahlrecht ausgeschlossen. Damit sollte nach dem Ersten Weltkrieg der Einfluss der Armee auf den Staat begrenzt werden..
Nach der Machtübertragung an die Nationalsozialisten fanden in Berlin mit den Reichstagswahlen am 5. März und der Wahl zu Stadt- und Bezirksverordnetenversammlung am 12. März 1933 die letzten Wahlen bis zum Ende der NS-Diktatur statt. Diese waren bereits durch massive Einschränkungen und offenen Terror gezeichnet. In Neukölln bekam die NSDAP bei den Wahlen zur BVV ein Drittel der Stimmen.


Wahlen nach dem Krieg
Eineinhalb Jahre nach Ende des Krieges kam es im Oktober 1946 zu den ersten und vorerst letzten Wahlen zu Stadt- und Bezirksverordnetenversammlungen in allen vier Besatzungssektoren von Groß-Berlin. Ein Jahr nach dem Krieg waren Personen mit Verbindungen zum NS-Regime von der Wahl ausgeschlossen. Sie durften in keinem Fall gewählt werden und in vielen Fällen auch nicht wählen. Dies betraf insbesondere Mitglieder von NSDAP, SS, Gestapo, SD sowie weiterer nationalsozialistischer Organisationen.
Im Nachgang dieser Wahl bekam Berlin im Jahr 1947 mit Louise Schröder die erste Frau als Oberbürgermeisterin und Neukölln aufgrund der linken Mehrheiten die “Karl-Marx-Straße”, eine Umbenennung der Berliner Straße und der Bergstraße.
1969: Wahlalter sinkt auf 18
Die Wahlen zu Stadt- und Bezirksverordnetenversammlungen 1948 konnten nur noch in den Westsektoren Berlins stattfinden. 1969 wurde das Wahlalter auf 18 Jahre abgesenkt. Bis 1990 wurde auch das passive Wahlrecht schrittweise von 25 Jahren auf 18 Jahre abgesenkt.4

1990: West-Berlin wählt (wieder)
Die ersten Wahlen zum Deutschen Bundestag fanden in Neukölln erst 1990 statt. Aber Moment, Neukölln war doch Teil von West-Berlin?! Ja, aber die Stadt hatte einen Sonderstatus unter der Kontrolle der alliierten Siegermächte des Zweiten Weltkrieges. Die Gesetze der BRD galten in West-Berlin nur indirekt, und die Berliner*innen durften nicht an den Wahlen zum Deutschen Bundestag teilnehmen. Es gab lediglich eine vom (West-)Berliner Abgeordnetenhaus gewählte Delegation von Abgeordneten, die allerdings nur Rede- und kein Stimmrecht in Bonn besaß. Bei der Bundestags- und Abgeordnetenhauswahl 1990 war die CDU übrigens die stärkste Kraft im Donaukiez.
1994/1995: Ausländerwahlrecht für EU-Bürger
Seit 1995 dürfen EU-Bürger*innen in Berlin die BVV wählen. Grundlage ist der Vertrag von Maastricht, der dann in deutsches Recht überführt wurde. Im Donaukiez bedeutet das bei den anstehenden Wahlen ein Wahlrecht für rund 1.200 Menschen. Anders als bei der Wahl zum Europäischen Parlament muss sich hier niemand aktiv ins Wählerverzeichnis eintragen. Wer in Neukölln gemeldet ist, darf wählen.
2019: Inklusives Wahlrecht
2019 endete eine lange und traurige Tradition von Wahlrechtsausschlüssen. Bis dahin durften viele Menschen mit Behinderung nicht wählen. Wer z.B. eine rechtliche Betreuung hatte, war von den Wahlen ausgeschlossen. Auch im Maßregelvollzug darf nun gewählt werden.5
2006/26: Berlin ab 16 Jahre!6
Bereits seit 2006 durften 16- und 17-Jährige erstmals an Wahlen zur Bezirksverordnetenversammlung teilnehmen. Warum sie jedoch nicht an den anderen, oft zeitgleich stattfindenden Wahlen teilnehmen durften, war schwer zu erklären. Dieses Jahr ist alles einfacher. 16- und 17-Jährige dürfen nun das erste Mal bei der Abgeordnetenhauswahl teilnehmen. Das passive Wahlrecht bleibt jedoch bei 18 Jahren, hier muss also weiter der Weg über das Kinder- und Jugendparlament gewählt werden.
Dieser Beitrag ist erstmals am 18.06.2026 in der Donauwelle 13/2026 erschienen. Die Kiezzeitung Donauwelle wurde im Rahmen des Projektes „Wir sind der Donaukiez“ erstellt. Dieses Projekt wird gefördert durch die Bundesrepublik Deutschland und das Land Berlin im Rahmen des Städtebauförderprogramms Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten.
- https://www.neukoellner.net/zeitreisen/der-wahlrechtsraub-von-neukoelln/ ↩︎
- https://www.dhm.de/lemo/kapitel/kaiserreich/reich/wahlrecht
↩︎ - https://www.lpb-bw.de/frauenwahlrecht
↩︎ - https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/311559/vor-50-jahren-wahlrecht-fuer-18-jaehrige/
↩︎ - https://www.lebenshilfe.de/informieren/familie/wahlrecht?srsltid=AfmBOorXuCS0AlGLDpSaSdZ5yDf_B3jm4oPOe2OIqPWvQhrrGZST02nQ#was-hei-t-inklusives-wahlrecht- ↩︎
- https://www.tagesspiegel.de/berlin/wahlen-mit-16-jahren-bald-moglich-berliner-abgeordnetenhaus-einigt-sich-auf-absenkung-des-wahlalters-10930909.html
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